Sommer ist Zeit der Ferialjobs! Worin die Unterschiede zwischen Ferialpraktikant, Ferialarbeiter und Volontär liegen – darüber haben wir im 1. Teil informiert.
Je nachdem, welches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, fällt die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung unterschiedlich aus.
Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt …
… ist eine Zusammenfassung über die unterschiedlichen Sozialversicherungsbreiträge von Ferialpraktikanten, Ferialarbeitern und Volontären. Sowie eine Antwort auf die Frage: Ist ein Ferialpraktikum zur Sozialversicherung anzumelden?
Unsere Arbeitsrechtsexpertin Mag. Birgit Posch (Hofer Leitinger Steuerberatung) geht ebenso auf das Thema Lohnsteuer und Lohnnebenkosten ein. Außerdem gibt sie wertvolle Tipps rund um das Thema Sommerjob!