Bei der Berechnung des Pkw-Sachbezugs ist der CO²-Ausstoß sowie die privat gefahrenen Kilometer maßgeblich.
Der Pkw-Sachbezug und der CO²-Ausstoß
Für Fahrzeuge, deren CO²-Ausstoß den Grenzwert überschreitet, ist ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten, maximal aber € 960 pro Monat zu berücksichtigen.
Wir haben unsere Expertin Jessica Ghahramani-Hofer (Hofer Leitinger Steuerberatung) gebeten, uns den maßgeblichen Prozentsatz nochmals zu veranschaulichen:
Der CO²-Ausstoß eines Fahrzeugs ergibt sich aus dem CO²-Emissionswert des kombinierten Verbrauchs laut Typen- bzw Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967 oder der EG-Typengenehmigung.
Der Grenzwert beträgt: (Jahr der Anschaffung/ maximaler CO²-Emissionswert)
- 2016 und früher – 130 Gramm pro Kilometer
- 2017 – 127 Gramm pro Kilometer
- 2018 – 124 Gramm pro Kilometer
- 2019 – 121 Gramm pro Kilometer
- 2020 und danach – 118 Gramm pro Kilometer
Erfüllt ein Pkw die Vorgabe für den CO²-Ausstoß und wird der Grenzwert dadurch nicht überschritten, ist in der Lohn- und Gehaltsverrechnung ein Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten, maximal aber € 720 zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist der Grenzwert im Jahr der Anschaffung. Wird ein Pkw in einem Jahr angeschafft, in dem es den Grenzwert noch erfüllt und erhöht sich im nächsten Jahr der Grenzwert, bleibt der Sachbezug bei 1,5 %.
Wird ein Gebrauchtauto angeschafft, ist für den CO²-Ausstoß jener Wert heranzuziehen, der bei der damaligen Erstzulassung zu erfüllen war.
Der CO²-Ausstoß ist dem Zulassungsschein (Feld V7 bzw über die Online-Zulassungskartenabfrage) zu entnehmen.
Ist auf dem Zulassungsschein bzw Typenschein kein CO²-Ausstoß ersichtlich, ist der Sachbezug mit 2 % der Anschaffungskosten, maximal € 960 pro Monat zu berechnen.
Wenn ihr weitere Fragen zum Pkw-Sachbezug habt, dann hört euch bitte die aktuellen Podcast-Folgen zum Thema an! Natürlich steht euch unsere Expertin Jessica Ghahramani-Hofer auch gerne persönlich zur Verfügung. Ihr könnt sie unter jessica.ghahramani@hoferleitinger.at gerne kontaktieren.