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In den kommenden Podcast-Folgen steht das Thema Umsatzsteuer – kurz USt- im Fokus. Der sogenannte Vorsteuerabzug ist ebenso ein beliebter Wegbegleiter der USt. Damit man als Unternehmer/in einen Vorsteuerabzug durchführen kann, ist es notwendig, dass die erhaltene Rechnung genau den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wie soll eine vorschriftsmäßige Rechnung eigentlich aussehen?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer bzw. jede Unternehmerin – sofern er/sie im Inland Lieferungen oder Dienstleistungen tätigt, zur Ausstellung einer Rechnung berechtigt. Eine Verpflichtung eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz auszustellen besteht jedenfalls in folgenden Fällen:

  • Bei Ausführung von inländischen Umsätzen an andere Unternehmerinnen/Unternehmer für deren Unternehmen oder an juristische Personen, soweit diese nicht Unternehmer sind
  • Bei einer steuerpflichtigen Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an eine Nicht-Unternehmerin/einen Nicht-Unternehmer
  • Bei Ausführung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat steuerbaren Dienstleistung (§ 3a Abs 6 UStG – Leistungsortregel), bei der die Steuerschuld auf die Leistungsempfängerin/den Leistungsempfänger übergeht und Sie als leistende Unternehmerin/leistender Unternehmer in diesem Mitgliedstaat weder Ihr Unternehmen betreiben, noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben
  • Bei Ausführung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen bzw. Ausfuhrlieferungen
  • Bei Ausführung von Umsätzen im Drittlandsgebiet an Unternehmerinnen/Unternehmer
    (Quelle: BMF/Vorschriftsmäßige Rechnung)

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss jedenfalls folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und die Adresse der liefernden oder leistenden Unternehmerin/des liefernden leistenden Unternehmers (Leistungserbringerin/Leistungserbringer)
  • den Namen und die Adresse der Abnehmerin/des Abnehmers der Lieferung bzw. der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (Leistungsempfängerin/Leistungsempfänger). Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, ist zusätzlich die UID-Nummer der Leistungsempfängerin/des Leistungsempfängers anzugeben, wenn die leistende Unternehmerin/der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an eine andere Unternehmerin/einen anderen Unternehmer für deren/dessen Unternehmen ausgeführt wird
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren bzw. die Art und der Umfang der erbrachten Leistung (Leistungsumfang)
  • das Datum der Lieferung bzw. erbrachten Leistung oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt (Leistungszeitpunkt, -zeitraum)
  • das Entgelt für die Lieferung bzw. die Leistung (Nettobetrag) und den anzuwendenden Steuersatz
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag mit Bezeichnung Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (nur den Steuersatz anzugeben wäre unzureichend!)
  • das Ausstellungsdatum
  • die fortlaufende Rechnungsnummer
  • die UID-Nummer der leistenden Unternehmerin/des leistenden Unternehmers
    (Quelle: BMF/Formerfordernisse einer Rechnung)

Was es in punkto Rechnung und Umsatzsteuer noch zu berücksichtigen gilt, erfährt ihr in der kommenden Podcast-Folge zum Thema „FAQ Umsatzsteuer“. Stay tuned!

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