In den kommenden Podcast-Folgen steht das Thema Umsatzsteuer – kurz USt- im Fokus. Der sogenannte Vorsteuerabzug ist ebenso ein beliebter Wegbegleiter der USt. Damit man als Unternehmer/in einen Vorsteuerabzug durchführen kann, ist es notwendig, dass die erhaltene Rechnung genau den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wie soll eine vorschriftsmäßige Rechnung eigentlich aussehen?
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer bzw. jede Unternehmerin – sofern er/sie im Inland Lieferungen oder Dienstleistungen tätigt, zur Ausstellung einer Rechnung berechtigt. Eine Verpflichtung eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz auszustellen besteht jedenfalls in folgenden Fällen:
- Bei Ausführung von inländischen Umsätzen an andere Unternehmerinnen/Unternehmer für deren Unternehmen oder an juristische Personen, soweit diese nicht Unternehmer sind
- Bei einer steuerpflichtigen Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an eine Nicht-Unternehmerin/einen Nicht-Unternehmer
- Bei Ausführung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat steuerbaren Dienstleistung (§ 3a Abs 6 UStG – Leistungsortregel), bei der die Steuerschuld auf die Leistungsempfängerin/den Leistungsempfänger übergeht und Sie als leistende Unternehmerin/leistender Unternehmer in diesem Mitgliedstaat weder Ihr Unternehmen betreiben, noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben
- Bei Ausführung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen bzw. Ausfuhrlieferungen
- Bei Ausführung von Umsätzen im Drittlandsgebiet an Unternehmerinnen/Unternehmer
(Quelle: BMF/Vorschriftsmäßige Rechnung)
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss jedenfalls folgende Angaben enthalten:
- den Namen und die Adresse der liefernden oder leistenden Unternehmerin/des liefernden leistenden Unternehmers (Leistungserbringerin/Leistungserbringer)
- den Namen und die Adresse der Abnehmerin/des Abnehmers der Lieferung bzw. der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (Leistungsempfängerin/Leistungsempfänger). Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, ist zusätzlich die UID-Nummer der Leistungsempfängerin/des Leistungsempfängers anzugeben, wenn die leistende Unternehmerin/der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an eine andere Unternehmerin/einen anderen Unternehmer für deren/dessen Unternehmen ausgeführt wird
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren bzw. die Art und der Umfang der erbrachten Leistung (Leistungsumfang)
- das Datum der Lieferung bzw. erbrachten Leistung oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt (Leistungszeitpunkt, -zeitraum)
- das Entgelt für die Lieferung bzw. die Leistung (Nettobetrag) und den anzuwendenden Steuersatz
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag mit Bezeichnung Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (nur den Steuersatz anzugeben wäre unzureichend!)
- das Ausstellungsdatum
- die fortlaufende Rechnungsnummer
- die UID-Nummer der leistenden Unternehmerin/des leistenden Unternehmers
(Quelle: BMF/Formerfordernisse einer Rechnung)
Was es in punkto Rechnung und Umsatzsteuer noch zu berücksichtigen gilt, erfährt ihr in der kommenden Podcast-Folge zum Thema „FAQ Umsatzsteuer“. Stay tuned!