Die GmbH-Gründung in wenigen Schritten – unser Expertin Dr. Nadja Hubmann erklärt uns wie man eine GmbH (= Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründet:
Steueraffe: Nadja, wie gründe ich eine GmbH?
Nadja: Du musst einen Gesellschaftsvertrag – bei der Einmann-GmbH spricht man von einer Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft – in Notariatsform abschließen. Wenn nicht schon in diesem Vertrag ein Geschäftsführer bestellt wird, hat ein Beschluss über die Bestellung des ersten bzw der ersten Geschäftsführer zu erfolgen und dann muss die Anmeldung beim Firmenbuch durch sämtliche Geschäftsführer (hier benötigt man eine notarielle oder gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften) erfolgen.
Steueraffe: Du hast erwähnt, dass man einen Gesellschaftsvertrag abschließen muss. Was muss man da inhaltlich berücksichtigen?
Nadja: Ich persönlich würde mich, was den Gesellschaftsvertrag betrifft, immer beraten lassen. Jeder Gesellschaftsvertrag muss einen Mindestinhalt, wie zB Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals und der Stammeinlagen erfüllen. Wesentlich sind aber auch die Spielregeln, welche im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Wie soll zB die Geschäftsführung geregelt werden? Mit welcher Mehrheit sollten Gesellschafter Beschlüsse fassen … bis hin zur Beendigung, wo es um die Bewertung der Anteile und Aufgriffsrechte geht.
Bei der Ein-Personen-GmbH spielt der Vertrag mit den einzelnen Regelungen grundsätzlich nicht so eine große Rolle. Hier muss man nur daran denken, diesen vor Eintritt eines weiteren Gesellschafters zu überarbeiten.
Steueraffe: Kann also auch eine Einzelperson eine GmbH gründen?
Nadja: Ja, das ist bei der GmbH, anders als bei einer Personengesellschaft (wie zB der OG) möglich.