Wenn wir eine Arbeitnehmerveranlagung machen, dann interessiert uns natürlich folgende Frage: „Was können wir überhaupt absetzen?“.
Absetzen bzw. steuerlich geltend machen kann man in der Arbeitnehmerveranlagung: Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen.
Nehmen wir uns jetzt einmal die Sonderausgaben vor:
Was sind überhaupt Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind in der Regel private Ausgaben, die man von seinem Einkommen abziehen darf, um Steuern zu sparen. Darunter fallen beispielsweise Versicherungsprämien (zB Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten; Personenversicherungen), Pensionskassenbeiträge, Aufwendungen für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten und Spenden an begünstigte Spendenempfänger.
Wichtig: Wenn man Sonderzahlungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen will, sollte man die Belege 7 Jahre lang aufbewahren. Warum? Weil diese auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen sind. Belege von elektronisch übermittelten Sonderausgaben, wie zB Kirchebbeitrag, müssen nicht aufbewahrt werden.
Zu welchem Zeitpunkt Sonderausgaben absetzbar sind, was ihr bei der Geltendmachung von Sonderausgaben beachten solltet und in welcher Höhe Sonderausgaben sich steuerlich auswirken – das alles erfährt ihr in der nächsten Podcastfolge! Stay tuned.