Wenn man seine Arbeitnehmerveranlagung macht, dann taucht ebenso der Begriff der „außergewöhnlichen Belastungen“ auf. Aber was kann man sich darunter vorstellen?
Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) sind bestimmte Aufwendungen und Ausgaben als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind. Doch wann ist eine Ausgabe „außergewöhnlich“?
Also außergewöhnlich ist eine Belastung dann, wenn sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse entwächst. Wie der Name schon sagt, führt diese Ausgabe tatsächlich zu einer wirtschaftlichen „Belastung“. Und die so genannte Zwangsläufigkeit ist ebenso ausschlaggebend für eine außergewöhnliche Belastung – das bedeutet nämlich, dass man sich dieser Belastung eben auch nicht aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen entziehen kann. Das nächste Kriterium ist die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“, die durch den Aufwand beeinträchtigt wird, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Für die Höhe des Selbstbehalts besteht eine bestimmte Staffelung, die ihr hier entnehmen könnt.
Mehr zum Thema „außergewöhnliche Belastung“ im Zusammenhang mit eurer Arbeitnehmerveranlagung (= Lohnsteuerausgleich) hört ihr in unserer Podcast-Serie zum Thema Arbeitnehmerveranlagung. Stay tuned!