Das Coronavirus hat Österreich erreicht und damit auch heimische Betriebe und ihre Arbeitnehmer/innen. Im schlimmsten Fall kann es zu Betriebsschließungen kommen. Daher sollten Unternehmer und Unternehmerinnen bei Bedarf schon jetzt Vorsorgemaßnahmen treffen.
Coronavirus: Was tun, wenn Aufträge und damit die Umsätze einbrechen?
Brechen die Aufträge und damit auch die Umsätze ein, müssen Unternehmer und Unternehmerinnen auch die Kosten entsprechend reduzieren. Wir haben daher unsere Expertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer (Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH) gefragt, durch welche Maßnahmen Arbeitgeber ihre Personalkosten ohne Mitarbeiterabbau reduzieren können.
Coronavirus: Top 5 Maßnahmen für Arbeitgeber um ihre Personalkosten ohne Mitarbeiterabbau zu reduzieren
- Insourcing (ausgelagerte Dienstleistungen betriebsintern erledigen)
- Vermeiden von Überstunden/Mehrarbeit
- Vereinbarung des Abbaus von Zeitguthaben
- Vereinbarung von Urlaub
- Vereinbarung der (befristeten) Reduktion der Arbeitszeit (Teilzeit)
Weiters sollten sich Betriebe auf eine allfällige Betriebsschließung vorbereiten. Einer der wichtigsten Maßnahmen für den Fall einer solchen Schließung nach § 20 Epidemiegesetz ist die Anordnung von Homeoffice für alle Mitarbeiter. Hier sind vorab nicht nur die technischen Voraussetzungen zu evaluieren, sondern auch Arbeitsverträge auf eine entsprechende Anordnungsmöglichkeit zu prüfen. Bei Bedarf unterstützt euch dabei unsere Expertin gerne! Anfragen unter hello@steueraffe.at