Wir stecken nach wie vor in der Coronakrise und die Fragen häufen sich – speziell Fragen zur Kinderbetreuung! Denn die teilweise Schließung von Schulen und Kindergärten stellt Eltern vor neue Herausforderungen. Teilweise gibt es – vor allem bei Alleinerziehern – keine Möglichkeit, die Kinderbetreuung mit der beruflichen Tätigkeit zu verbinden.
Und die Regierung empfiehlt nach wie vor dringend, Kinder dort, wo das möglich ist, zu Hause zu betreuen. Derzeit sind ja Schulen und Kindergärten prinzipiell geöffnet, aber es wird eben „nur“ Betreuung angeboten. Und genau dieses Angebot sorgt dafür, dass vielen Eltern nichts anders übriggebleibt, als ihre Kinder weiter in Schulen und Kindergärten zu schicken.
Jetzt gibt es eine neue Art von Sonderurlaub – nämlich die „Corona–Sonderbetreuungszeit“ von bis zu drei Wochen für Eltern. Unternehmen können dabei entscheiden, ob Mitarbeiter freigestellt werden. Die Betriebe erhalten im Falle einer Freistellung bis zu ein Drittel der Lohnkosten ersetzt.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… sind Antworten auf die Fragen: Wie funktioniert das genau? Wer kann diese Sonderfreistellung in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Antworten auf diese Fragen gibt uns unsere Expertin Jessica Ghahramani-Hofer in dieser Podcastfolge. Jessica ist Arbeitsrechtsjuristin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.