Viele Selbständige sind auf Unterstützung derzeit angewiesen – und die gibt es ua aus dem Härtefallfonds. Doch einige Bestimmungen der 1. Phase des Härtefallfonds wurden zu recht kritisiert, weil viele Unternehmer damit keinen Anspruch auf die Unterstützung hatten. Denn als Härtefall gilt, wenn durch die Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 die laufenden Kosten nicht mehr gestemmt werden können, ein behördliches Betretungsverbot besteht oder im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mind 50 Prozent des Umsatzes weg sind. Auch für die Newcomer unter den Kleinstunternehmen war bisher die Voraussetzung einer positiven Bilanz bzw ein Steuerbescheid ein Problem.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… ist ein Überblick über die Nachbesserungen des Härtefallfonds. Und über die wesentlichen Nachbesserungen informiert euch Alexander Hofer – Steuerberater und Gründer der Hofer Leitinger Steuerberatung.