Thema Probezeit – was ist das nun genau?

In unserer Podcast-Serie „Dienstvertrag-Check“ sprechen wir mit unserer Expertin Mag. Birgit Posch von der Hofer Leitinger Steuerberatung über wesentliche Bestandteile in einem Arbeitsvertrag. Ein wichtiger Bestandteil ist ua die Probezeit, die bei grundsätzlich jedem Dienstverhältnis vereinbart werden sollte.

Probezeit – wieso nur grundsätzlich?

Weil es sein könnte, dass ein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber bereits einmal zur gleichen Tätigkeit bestanden hat und dann würde die vereinbarte Probezeit im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung keine Rechtswirkung entfalten, da es keinen Anlass für eine Probezeit gibt.

Was versteht man nun unter einer Probezeit?

Probezeit bedeutet, dass beide Vertragsparteien (somit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer) jederzeit ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis auflösen können. Grundsätzlich auch mündlich. Somit muss man sich nicht an Kündigungsfristen halten. Hat somit schnell, unbürokratisch und billig einen Ausweg.

Es ist nur so, dass bei der Abmeldung der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) anzugeben ist, wer der Initiator war, also wer (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Dienstverhältnis auflösen wollte). Das hat ua Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Hier würde es zu einer Sperrfrist von 4 Wochen kommen, wenn der Dienstnehmer das Dienstverhältnis auflöst (das ist wie bei einer Dienstnehmerkündigung zu sehen aus der Sicht des AMS). Es könnte aber vom AMS nachgesehen werden, wenn es berücksichtigungswürdige Gründe für die Beendigung der Beschäftigung gibt (zB Aufnahme einer anderen Beschäftigung oder gesundheitliche Gründe). Bei der Betrieblichen Vorsorgekasse gibt es hier kein Thema hinsichtlich der Auszahlung, weil das erste Monat BV-frei ist.

Wie lange dauert eine Probezeit?

Hier ist grundsätzlich einmal zwischen Angestellte, Arbeitern und Lehrlingen zu differenzieren. Bei Lehrlingen dauert die Probezeit im Regelfall 3 Monate.

Für Angestellte und Arbeiter gilt, dass es keine Probezeit einfach so gibt obwohl viele glauben, dass es immer eine Probezeit gibt. Diese Meinung verbreitet sich deshalb so leicht, weil die unterschiedlichen Branchen und Kollektivverträge „schuld“ sind. Es gibt nämlich Kollektivverträge, die regeln, dass sobald ein Dienstverhältnis begründet wird, eine Probezeit von zB 1 Monat gilt. Hier bedarf es keiner zusätzlichen Vereinbarung im Dienstvertrag, schadet allerdings nicht.

Nachdem man somit einen Blick in den Kollektivvertrag geworfen hat und die Probezeit nicht geregelt wird, sollte unbedingt, und daher am besten vor Beginn des Dienstverhältnisses eine Probezeit vereinbart werden. Das wäre zB ua ein wichtiger Grund, wieso der Dienstvertrag bereits vor Beginn des Dienstverhältnisses bereits schriftlich geschlossen werden sollte. Sollte das aus welchen Gründen auch immer noch nicht sinnvoll sein, dann sollte zumindest eine gesonderte Vereinbarung über die Probezeit getroffen bzw vorgezogen werden.

Mehr zum Thema Probezeit hört ihr in dieser Podcast-Folge! Jetzt anhören!

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