Der im Zuge der Coronakrise geschaffene staatliche Fixkostenzuschuss soll den wirtschaftlichen Schaden teilweise ausgleichen. Im Fokus stehen hier Unternehmen, die besonders hart von den COVID-19 Einschränkungen betroffen sind und beträchtliche Umsatzverluste erlitten haben. Solcherart betroffene Unternehmen mit Sitz in Österreich können in Phase I des Fixkostenzuschusses eine Entschädigungsleistung in Höhe von bis zu 75 % der definierten Fixkosten erhalten, wobei eine absolute Obergrenze von € 90 Mio pro Unternehmen zu beachten ist. Zur Phase I gibt es bereits eine Podcast-Folge, die ihr euch hier anhören könnt. Jetzt kommt eine Nachbesserung in Form der Phase II – Grund also, ein Podcast-Update dazu zu machen!
Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt …
… ist ein Update zum Fixkostenzuschuss (was ist der Fixkostenzuschuss? Ziele?, Betrachtungszeiträume? etc). Weiters hört ihr die ersten Eckpunkte des Fixkostenzuschusses für Phase II.
Unser Experte Thomas Pock, MA von der Hofer Leitinger Steuerberatung gibt euch einen guten Überblick und erklärt euch die Unterschiede zwischen Phase I und Phase II des Fixkostenzuschusses.