In der aktuellen Podcastfolge dreht sich alles um das Thema Homeoffice – dabei kommt uns auch der Begriff „Telearbeit“ unter. Wir haben unsere Expertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer gebeten, uns nochmals zusammenzufassen, was „Telearbeit“ überhaupt ist.
Telearbeit – was ist das überhaupt?
Das österreichische Arbeitsrecht enthält keine eigene Definition der Telearbeit. Allerdings besteht eine europäische Rahmenvereinbarung über Telearbeit, zu deren Umsetzung die Sozialpartner einen entsprechenden Leitfaden erstellt haben. Darin finden Sie Empfehlungen zur Gestaltung der Rahmenbedingungen bei Telearbeit.
Die europäische Rahmenvereinbarung über Telearbeit beschreibt die Telearbeit als
- Arbeitsvertrag,
- bei dem die zu leistende Arbeit in einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte (zB in der Wohnung des Arbeitnehmers) und nicht in der Arbeitsstätte des Arbeitgebers erbracht wird, obwohl sie in der Arbeitsstätte des Arbeitgebers erbracht werden könnte, und
- bei dem diese Form der Arbeit regelmäßig (also nicht nur gelegentlich, sondern laufend – wenn auch nur zB einen Tag pro Woche) erbracht wird.
- Weiters ist die Verwendung von Informationstechnologie für die Ausführung von Telearbeit bestimmend.
Die modernen Telekommunikationstechnologien ermöglichen die ortsunabhängige Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Tele-Arbeitnehmer. Außendienst- oder Montagetätigkeiten zählen nach dieser Definition nicht zur Telearbeit.
Welche Formen von Telearbeit sind praxisüblich?
a) Telearbeit zu Hause
Bei dieser Telearbeitsform arbeitet der Arbeitnehmer in seiner Privatwohnung.
b) Alternierende Telearbeit
Bei dieser Telearbeitsform wird ein Teil der Arbeitsleistung im Büro und ein Teil zu Hause erbracht. Die Aufteilung kann festgelegt (zB 1 Bürotag, 4 Telearbeitstage) oder frei wählbar sein oder wechselt je nach anfallenden Aufgaben. Dies ist die in der Praxis häufigste Form der Telearbeit. Sie wird auch als „Desk-Sharing“ (Arbeitsplatz wird mit Kollegen geteilt) bezeichnet.
c) Mobile Telearbeit
Der Tele-Arbeitnehmer arbeitet dort, wo er sich gerade befindet, zB im Zug oder vor Ort beim Kunden. Voraussetzung ist ein PC oder Notebook und die Möglichkeit der Datenfernübertragung.
Mehr dazu hört ihr in der aktuellen Podcastfolge – jetzt anhören!