Let’s rock: Weihnachtsfeier für Mitarbeiter

Weihnachten ist Zeit des Schenkens. Und viele Arbeitgeber wollen gleichzeitig DANKE sagen und ihren Mitarbeitern eine Freude machen. In der aktuellen Podcastfolge informiert unsere Expertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer (Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH), welche Weihnachtsgeschenke aus steuer- und arbeitsrechtlicher Sicht für Mitarbeiter geeignet sind. Neben Sachzuwendungen gibt es aber auch andere Möglichkeiten, Weihnachtsstimmung bei den Mitarbeitern aufkommen zu lassen: Die Weihnachtsfeier. Und auch hier darf ein gewisser Betrag nicht überstiegen werden …

… damit die Weihnachtsfeier keine böse Überraschung mit sich bringt!

Von den bei einer Betriebsfeier ausgehändigten Sachzuwendungen (Freibetrag € 186) sind die Kosten für die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung wie Essen und Trinken anlässlich einer Weihnachtsfeier, Kosten für Hotel und Skipass beim vorweihnachtlichen Schiwochenende etc zu unterscheiden. Derartige Betriebsveranstaltungen sind bis zu einem Betrag von € 365 pro teilnehmenden Mitarbeiter jährlich von den Lohnabgaben befreit.

Sowohl der € 186 Sachgeschenke Freibetrag als auch der € 365 Veranstaltungsteilnahme-Freibetrag gelten pro Mitarbeiter für das gesamte Kalenderjahr. Wurde während des Jahres bereits eine andere Veranstaltung abgehalten, sind dabei erhaltene Vorteile auf die jährlichen Freibeträge anzurechnen.

Ein allfälliger, den Freibetrag übersteigender Betrag ist abgabenpflichtiger abzurechneder Arbeitslohn. Ein Aufsparen bzw Übertragen der Beträge in das nächste Jahr ist nicht möglich.

Weiters gelten beide Freibeträge nur für die an der Betriebsveranstaltung teilnehmenden Dienstnehmern.

Hier ein Beispiel zur Weihnachtsfeier

Es nehmen bspw an der Weihnachtsfeier 70 Dienstnehmer teil, obwohl 100 Dienstnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Dann sind die abgabenfreien Veranstaltungskosten mit € 25.550 begrenzt (= 100 x € 365).

Insbesondere im Rahmen einer Abgabenprüfung werden die Freibeträge geprüft. Hier werden insbesondere die Mitarbeiterstände mit den ausgegebenen Gutscheinen abgeglichen und für Feiern Teilnahmelisten eingesehen.

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