Der steuerpolitische Handlungsbedarf in der Coronakrise ist groß. Wir befinden uns jetzt schon im 2. Lockdown in Österreich und die Wirtschaft steht abermals vor enormen Herausforderungen. Um weitere negative Entwicklungen abzufedern, sind neue Unterstützungen für Unternehmen durch die Bundesregierung notwendig. Ein akutes Problem ist, das viele Unternehmen aufgrund des Lockdowns keine oder deutlich geringere Einnahmen haben und ihre laufenden Kosten nur sehr schwer anpassen können. Eine steuerliche Maßnahme zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität ist nun die so genannte Verlustberücksichtigung.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… ist eine Antwort, wie Unternehmen aktuelle Verluste in bereits abgelaufenen Jahren berücksichtigen können. In diesem Zusammenhang stellt unser Experte die bestehenden Möglichkeiten vor: die Vorauszahlungen für das Jahr 2019, die COVID-19 Rücklage und den Verlustrücktrag.
Zu Gast im Steueraffen Studio ist unser Experte Thomas Pock, MA. Er ist Steuerberater bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.