Was ihr über den Umsatzersatz II wissen solltet

In der aktuellen Podcastfolge behandeln wir das Thema Umsatzersatz II – also den Umsatzersatz für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen. 

Voraussetzungen für den Umsatzersatz II

Die Voraussetzungen entsprechen jenen zum Umsatzersatz I: Das Unternehmen

  • hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich,
  • übt eine operative Tätigkeit in Österreich aus,
  • hat einen 50%igen Umsatzzusammenhang mit Betrieben, die direkt vom Lockdown betroffen waren und
  • mindestens einen 40%igen Umsatzeinbruch im November/Dezember 2020 im Vergleich zum November/Dezember 2019.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
  • Das Unternehmen darf sich am 31. Dezember 2019 oder bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr am Bilanzstichtag des le6tzten Wirtschaftsjahres, das vor dem 31. Dezember 2019 endet, nicht in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO) befunden haben.

Weitere Infos zum Umsatzersatz II findet ihr auch in diesem Newsbeitrag der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.

Was dich auch noch interessieren könnte:

#237 Boost your business mit den FEMINDS

Für extra Power sorgen in dieser Podcastfolge zwei ganz besondere Studiengäste! Und zwar bekommt der Steueraffe Besuch von den FIMINDS! Denise Vorraber und Christine Teusl stecken hinter den FEMINDS und sie bringen jede Menge Boost mit zu uns ins Studio!

mehr lesen

#236 FAQ Kündigung & Co. (Teil 5)

Informationen rund um den vorzeitigen Austritt – berechtigt oder unberechtigt. Weiters informieren wir euch über Sonderformen wie beispielsweise veranlasst durch Tod des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers sowie Betriebsübergang.

mehr lesen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner