Was ihr über den Umsatzersatz II wissen solltet

In der aktuellen Podcastfolge behandeln wir das Thema Umsatzersatz II – also den Umsatzersatz für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen. 

Voraussetzungen für den Umsatzersatz II

Die Voraussetzungen entsprechen jenen zum Umsatzersatz I: Das Unternehmen

  • hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich,
  • übt eine operative Tätigkeit in Österreich aus,
  • hat einen 50%igen Umsatzzusammenhang mit Betrieben, die direkt vom Lockdown betroffen waren und
  • mindestens einen 40%igen Umsatzeinbruch im November/Dezember 2020 im Vergleich zum November/Dezember 2019.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
  • Das Unternehmen darf sich am 31. Dezember 2019 oder bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr am Bilanzstichtag des le6tzten Wirtschaftsjahres, das vor dem 31. Dezember 2019 endet, nicht in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO) befunden haben.

Weitere Infos zum Umsatzersatz II findet ihr auch in diesem Newsbeitrag der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.

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