Wie steht es jetzt um die Zuverdienste bei Schülern oder Studenten? Worauf ist hier zu achten?
Bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres dürfen Schüler/innen und Studenten/innen ganzjährig beliebig viel verdienen, ohne dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gefährdet sind. Anders stellt sich die Situation allerdings nach Vollendung des 19. Lebensjahres dar.
Zuverdienst: Wann sind Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag in Gefahr?
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sind in diesem Fall gefährdet, wenn das nach Tarif zu versteuernde Einkommen des Kindes (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, etc) € 15.000 pro Jahr überschreitet, unabhängig davon, ob es in den Ferien erzielt wird oder nicht.
Studierende, die neben dem Studium arbeiten, haben grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe, dürfen jedoch auch höchstens 15.000 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazu verdienen und das sowohl als Arbeitnehmer, als auch in einer selbständigen Tätigkeit.
Bei Arbeitnehmern gilt als Einkommen der jährliche Bruttobezug ohne 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Bei Selbstständigen ist dasjenige Einkommen maßgeblich, das sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ergibt.
Wird der Betrag von 15.000 Euro überschritten, ist nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Wenn im darauffolgenden Jahr der Betrag wieder unterschritten wird, ist der Bezug der Familienbeihilfe wieder möglich. Dieser entsteht jedoch nicht automatisch, es muss neuerlich ein Antrag auf Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Mehr dazu hört ihr natürlich in der aktuellen Podcastfolge!