Zur weiteren Unterstützung der Wirtschaft wurde der Ausfallsbonus für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall verlängert (Ausfallsbonus II). Ab 16. August 2021 kann ein Antrag für einen Ausfallsbonus II über FinanzOnline gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 50 % erlitten haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021. Der Ausfallsbonus II beträgt maximal € 80.000 pro Kalendermonat.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… ist ein Update zum Ausfallsbonus II: Wer kann den Ausfallsbonus II beantragen? Welche Voraussetzungen hinsichtlich Umsatzausfall müssen erfüllt sein? Wie beantrage ich den Ausfallsbonus II? Was ist dabei zu beachten? uvm.
Antworten auf diese Fragen liefert euch unser Experte Steuerberater Thomas Pock von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.