Wer muss zahlen, wenn man abgeworben wird? Nach wie vor gilt es für Unternehmen das eigene Know-how bestmöglich zu schützen. Eine Schutz-Möglichkeit ist die so genannte Konkurrenzklausel.
Konkurrenzklauseln (KK) für die Zeit nach Dienstverhältnisende sind ein beliebtes und sinnhaftes vertragliches Gestaltungsmittel, um insbesondere Führungskräfte oder sonstige Schlüsselmitarbeiter möglichst davon abzuhalten, mit ihrem betrieblich erworbenen Know-how direkt zur Konkurrenz abzuwandern. Und genau diesem Thema widmen wir uns in den nächsten Podcastfolgen.
Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt …
… sind Antworten auf Fragen wie zB. „Was versteht man unter Konkurrenzklausel?“, „Wann kann eine Konkurrenzklausel abgeschlossen werden?“, „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?“, „Was ist der Unterschied zum Konkurrenzverbot?“, uvm.
Als Expertin haben wir uns Mag. Jessica Ghahramani-Hofer ins Steueraffen Studio eingeladen. Sie ist Arbeitsrechtsjuristin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.