Ein Goodie, das Eltern wollen: Kinderbetreuungsgeldzuschuss

In der aktuellen Podcastfolge fragen wir uns, was Unternehmen attraktiver macht. Wesentlich sind dabei die abgabenfreien Zuwendungen. Und ein Mitarbeiter/innen-Goodie über das sich gerade Eltern besonders freuen ist der Kinderbetreuungsgeldzuschuss.

Doch was ist der Kinderbetreuungsgeldzuschuss?

Grob kann gesagt werden, dass der steuerfreie Zuschuss nicht an den/die Arbeitnehmer/in gezahlt werden, sondern entweder direkt an eine institutionelle Kinder­be­treuungseinrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Person geleistet werden muss. 

Weiters darf das Kind nicht älter als 10 Jahre alt sein und es muss für das Kind im konkreten Kalenderjahr an mehr als 6 Monaten der Kinderabsatzbetrag zustehen. Handelt es sich beispielsweise um ein Kindergartenkind, wären diese Punkte erfüllt. 

Steuerfrei ist ein maximaler Betrag in der Höhe von € 1.000 steuerfrei, pro Kind und pro Jahr. Zusätzlich muss das Gruppenmerkmal erfüllt werden. Somit müsste der Arbeitgeber bzw die Arbeitgeberin, sofern er/sie sich dafür entscheidet den Kinderbetreuungsgeldzuschuss zu gewähren, diesen auch anderen Mitarbeitern/innen anbieten.

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