Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmer-Interessensvertretungen schriftlich abgeschlossen werden. Ein Kollektivvertrag (KV) regelt Inhalte wie Mindestentgelt, Rechte und Pflichten, Arbeitszeit, etc. Richtig eingestuft wird man je nachdem wie viele Vordienstzeiten man hat bzw. auch nach Beschäftigungsgruppe und Tätigkeitsmerkmalen.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… ist ein Crashkurs in Sachen Kollektivvertrag und wie ihr eure Mitarbeiter/innen richtig einstuft.
Zu Gast im Studio ist unsere Arbeitsrechtsexpertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.