Während die Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss 1 (Förderzeitraum Februar bis September 2022) mit 15.2.2023 bereits abgelaufen ist, wurden nun durch die Novellierung des UEZG die gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 sowie die Gewährung eines neuen Energiekostenzuschusses 2 für das Jahr 2023 geschaffen. Die neuen bzw adaptieren Förderungsrichtlinien liegen zwar im Detail noch nicht vor, jedoch wurden seitens des ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums weitere Informationen mitgeteilt.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… ist ein Update zur Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal 2022 und die ersten Informationen zum Energiekostenzuschuss 2, wie beispielsweise Voraussetzungen, Förderhöhe und Förderstufen sowie Verlauf der Antragsstellung.
Zu Gast im Steueraffen Studio ist Martin Scherbela – er ist Berufsanwärter bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.