Nur wenige Wirtschaftsbereiche sind von der Witterung so stark betroffen wie die Baubranche. Für diese Wetter- und damit auch Saisonabhängigkeit, welche naturgemäß auch wesentliche Auswirkungen auf die Beständigkeit der Arbeitsverhältnisse hat, hat der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen geschaffen.
Was ihr im 3. Teil zu hören bekommt …
… sind Informationen rund um die Schlechtwetter-Regelungen bzw das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG). Was gilt als Schlechtwetter? Was ist zu tun bei Schlechtwetter am Bau? Wer entscheidet über den Arbeitsausfall? Sind die Schlechtwettertage zu entlohnen? Und wenn ja, in welcher Höhe? etc.
Antworten auf diese Fragen gibt euch unsere Expertin Christine Höller von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.