Frühling – Zeit zum Ausmisten, oder? Doch wie sieht es mit Belegen oder Dokumenten aus? Was darf weggeworfen werden? Was muss noch wie lange und in welcher Form aufbewahrt werden? Grundsätzlich müssen Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) 7 Jahre aufbewahrt werden. Aber es können sich auch andere Aufbewahrungspflichten und –fristen anderen Spezialgesetzen (zB COVID-19 Förderungen und Zuschüsse) ergeben. Und genau das wollen wir uns in dieser Folge genauer ansehen.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… sind Informationen rund um die Aufbewahrungspflichten. Was muss aufbewahrt werden? In welcher Form? Und wie lange? Müssen Originale behalten werden oder dürfen es auch Kopien sein? Digital oder in Hardcopy? etc.
Zu Gast im Steueraffen Studio ist Andreas Thaller, Manager Tax von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.