Mit dem Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) werden Energiemehrkosten von Unternehmen, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert. Ab heute sind die neuen Richtlinien veröffentlich – Anlass für uns, einen genaueren Blick auf den Energiekostenzuschuss 2 zu werfen.
Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt …
… sind aktuelle Informationen zum Energiekostenzuschuss 2: Wer kann den EKZ 2 beantragen? Was wird überhaupt gefördert? Wie hoch ist der Zuschuss? Gibt es Ober- und Untergrenzen? Und was ist für die Beantragung überhaupt notwendig?
All diese Fragen beantwortet für euch unser Experte Kristof Pipam von der Inspiralia GmbH. Bei Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Förderwürdigkeit und die Fördermöglichkeiten sowie dem organisatorischen Ablauf, kontaktiert ihr am besten direkt Kristof Pipam von der inspiralia (www.inspiralia.at) unter kristof.pipam@inspiralia.com oder +43 (0) 57 75 040.