#231 Achtung: Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

Am 1.1.2023 wurde das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) ins Leben gerufen. Es dient dazu, dass steirische Gemeinden eine Abgabe auf Zweitwohnsitze und leerstehende Wohnungen erheben. Die Abgabepflicht trifft die Eigentümer – und hier kommen in der Praxis einige Fragen auf.

Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …

… sind Informationen rund um das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG). Und wir beantworten Fragen wie zB „Gibt es Ausnahmen von der Abgabepflicht?“, „wie hoch sind die Kosten?“, „muss mich mein Mieter informieren, ob er Zweitwohnsitz angemeldet ist oder nicht?“, etc.

Zu Gast im Steueraffen Studio ist Elisabeth Wilhelmi von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.

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