#260 Arbeitnehmerveranlagung (Teil 2): Geld zurück im Ruhestand

Wer denkt, dass die Arbeitnehmerveranlagung nur für Berufstätige gilt, liegt falsch! Auch Pensionisten unterliegen der Einkommenssteuer und können sich Geld vom Finanzamt zurückholen.
In dieser Folge klären wir, welche steuerlichen Vorteile oft übersehen werden, ob Krankheits- oder Pflegekosten steuerlich geltend gemacht werden können und wie ihr eure Arbeitnehmerveranlagung optimal nutzt.

Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt …

… sind Infos zu steuerlichen Begünstigungen für Pensionisten, von Absetzbeträgen bis zu außergewöhnlichen Belastungen.

Zu Gast im Steueraffen Studio ist Berufsanwärter Nils Schadler von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH. (http://www.hoferleitinger.at)

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