Entnahmen, Importe & EU Fälle. Nach den Grundlagen aus unserem 1. Teil gehen wir jetzt einen Schritt weiter in die umsatzsteuerliche Praxis. Denn die Umsatzsteuer fällt nicht nur bei „klassischen“ Verkäufen an – auch Entnahmen, Eigenverbrauch, Importe aus Drittländern und EU-Geschäfte können Umsatzsteuer auslösen.
Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt …
…ist eine Antwort auf: Warum die private Nutzung von Firmenvermögen (zB Waren), der Import von Gütern aus dem Ausland oder der Einkauf innerhalb der EU schnell zur USt-Falle werden kann. Mit anschaulichen Praxisbeispielen erklären wir, welche Tatbestände relevant sind, wer die Steuer schuldet und worauf man unbedingt achten sollte, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Unser Studio-Gast ist Umsatzsteuerexpertin Sabine Winter von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.


