Umbau, Sanierung oder Neubau? Dann solltet ihr die umsatzsteuerlichen Sonderregeln für Bauleistungen genau kennen. Denn bei bestimmten Bauleistungen gilt der Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) – das heißt: Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer.
In dieser Podcastfolge erklären wir, wann eine Bauleistung im steuerlichen Sinn vorliegt, wer als Leistungsempfänger gilt und wann der Übergang der Steuerschuld greift. Außerdem zeigen wir, wie Rechnungen korrekt auszustellen sind, welche Besonderheiten bei ausländischen Unternehmen gelten und wo in der Praxis häufig Fehler passieren.
Was du in dieser Folge zu hören bekommst…
… ist ein praxisnaher Leitfaden zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen: von der Abgrenzung der Bauleistung über die richtige Rechnungslegung bis hin zu Grauzonen, in denen besondere Vorsicht geboten ist.
Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Umsatzsteuer-Expertin Maria Koller von der Steuerberatung Feldbach.


