Ab 2026 wird es für Investoren und Bauträger ernst: Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verschärft der Gesetzgeber die Regeln bei der Vermietung von Wohnimmobilien – insbesondere im hochpreisigen Segment.
Kern der Neuerung: Ein generelles Vorsteuerabzugsverbot für sogenannte Luxusimmobilien. Wird die 2‑Millionen‑Euro‑Grenze (netto) überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug vollständig – unabhängig davon, ob die Immobilie fremdüblich vermietet wird oder nicht. Wir klären auf, warum die Finanzverwaltung hier plötzlich den Riegel vorschiebt und was das für deine künftigen Projekte bedeutet. Jetzt reinhören!
Was du in dieser Folge zu hören bekommst…
… sind Details zum generellen Vorsteuerabzugsverbot für Luxusimmobilien. Wir erklären, warum diese Regelung österreichweit einheitlich gilt und warum regionale Preisniveaus keine Rolle spielen. Zudem geben wir einen Überblick über die Berechnung der 2-Millionen-Grenze, die Behandlung von Investitionen und die wichtigsten Fallstricke bei der Projektplanung.
Zu Gast im Steueraffen‑Studio ist Sabine Winter von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.


