In der aktuellen Podcastfolge behandeln wir das Thema Umsatzersatz II – also den Umsatzersatz für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen.
Voraussetzungen für den Umsatzersatz II
Die Voraussetzungen entsprechen jenen zum Umsatzersatz I: Das Unternehmen
- hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich,
- übt eine operative Tätigkeit in Österreich aus,
- hat einen 50%igen Umsatzzusammenhang mit Betrieben, die direkt vom Lockdown betroffen waren und
- mindestens einen 40%igen Umsatzeinbruch im November/Dezember 2020 im Vergleich zum November/Dezember 2019.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
- Das Unternehmen darf sich am 31. Dezember 2019 oder bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr am Bilanzstichtag des le6tzten Wirtschaftsjahres, das vor dem 31. Dezember 2019 endet, nicht in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Z 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO) befunden haben.
Weitere Infos zum Umsatzersatz II findet ihr auch in diesem Newsbeitrag der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.