Aufgrund unserer Podcast-Folge zum Thema „COVID-19 Verdachtsfall im Unternehmen“ erreichen uns einige Fragen zur Vorgehensweise, zur Definition und zu den Kategorien an Kontaktpersonen. Wir haben daher ein FAQ für euch zusammengestellt:
Was ist überhaupt ein Verdachtsfall?
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht bei jedem Mitarbeiter, der an Unwohlsein oder auch an einer Erkrankung leidet, automatisch um einen Verdachtsfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus handelt. Als Verdachtsfall gilt eine Personen, die Symptome und Beschwerden einer akuten Atemwegserkrankung aufweist und in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall oder eine besonders gefährdete Region besucht hat (beispielsweise China, Italien, Südkorea, Iran, Hongkong, Japan, Singapur).
Wie ist vorzugehen, wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit erkrankt?
Tritt während der Arbeit bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Verdacht einer COVID-19 Erkrankung auf, ist die betroffene Person unverzüglich in einem geeigneten Raum zu isolieren und der Betriebsarzt, ein niedergelassener Arzt oder das Fachpersonal unter der Nummer 1450 telefonisch zu kontaktieren. Den am Telefon gegebenen Anweisungen ist Folge zu leisten. Ein Kontakt zur ansteckungsverdächtigen Person ist zu vermeiden.
Der Heimtransport von Mitarbeitern am Arbeitsplatz bei plötzlichem Krankheitsbeginn ist mit den Behörden zu klären, Rettungstransporte sind vorher zu informieren, dass es sich um den Transport einer Person mit COVID 19 handelt. Mitarbeiter, die mit Corona-Virus infizierten Personen in direkten Kontakt getreten.
Grundsätzlich sind die Konsequenzen jedoch die gleichen, egal ob man im Betrieb oder außerhalb im Betrieb erkrankt.
Welche Konsequenzen hat nun ein positiv getesteter Mitarbeiter?
Ist der Mitarbeiter krank bedeutet das natürlich, dass er in Krankenstand muss. Ansonsten ist die Person jedoch jedenfalls in Quarantäne.
Aber ein positiver Covid-19 Fall im Unternehmen wirkt sich auch auf die Kolleginnen und Kollegen aus …
… denn was ist Contact tracing?
Wenn dies vom kontaktierten Arzt oder dem Fachpersonal unter der Nummer 1450 für nötig erachtet wird, führt die Gesundheitsbehörde des Magistrats die zur Feststellung der Infektion und der Infektionsquelle erforderlichen Untersuchungen und Erhebungen durch.
Dabei werden auch die Kontaktpersonen ausgeforscht, wenngleich dies im vollen Umfang in der Praxis erst mit Vorliegen eines positiven Tests passiert. Im Fokus stehen dabei all jene Menschen, mit denen ein Infizierter in den 48 Stunden vor Ausbruch der Symptome bzw. bei Symptomfreiheit binnen 48 Stunden vor Durchführung des Tests in Verbindung stand. Die Kontakterhebungen erstrecken sich in aller Regel auch auf das betriebliche Arbeitsumfeld.
Welche Unterschiede gibt es bei den Kontaktpersonen?
Bei den Kontakten unterscheiden die Behörden zwei Gruppen: Kontaktperson der Kategorie I und Kategorie II.
Als Kontaktperson der Kategorie I gelten
- Personen, die sich im selben Raum mit einem „COVID-19-Fall“ in einer Entfernung von weniger als zwei Metern für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben, sowie
- unabhängig davon, ob der Kontakt im geschlossenen Raum oder im Freien stattgefunden hat, auch solche Personen die kumulativ für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung von bis zu zwei Metern Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem „COVID-19-Fall“ hatten.
Als Kontaktperson der Kategorie II gelten:
Zu Kontaktpersonen der Kategorie II zählen Menschen, die die zu einem „Covid – 19 -Fall“ nur flüchtigen Kontakt hatten, sich etwa im gleichen Raum aufhielten, aber dem Erkrankten nicht näherkamen oder nicht mit ihm gesprochen haben.
Alle Infos dazu stammen von unserer Expertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH. Danke!