In der aktuellen Podcastfolge widmen wir uns voll und ganz der Arbeitnehmerveranlagung (= Lohnsteuerausgleich) für Studierende.
Natürlich fassen wir alles Wesentliche nochmals nachstehend für euch zusammen:
Studierende, die auch berufstätig sind, können sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium gewisse Kosten von der Steuer absetzen. Da auch Kosten für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten berücksichtigt werden können, profitieren auch Studierende, deren Job mit dem Universitätsstudium in keinerlei Zusammenhang steht. Das Studium muss für Sie jedoch eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung darstellen.
Welche Kosten können Studierende steuerlich geltend machen?
Sämtliche Ausgaben, die mit der Ausbildung zu tun haben, können abgesetzt werden. Absetzbare Ausbildungskosten sind z.B. Studiengebühren, Bücher und Skripten, Computer und Zubehör, Fahrtkosten und Nächtigungskosten, Internetkosten und Telefongebühren.
Wie sieht es mit Werbungskosten aus?
Wenn das Jahreseinkommen mehr als 12.000 Euro beträgt, können berufsbedingte Ausgaben von der Steuer absetzt werden. Dazu zählen auch sämtliche Aufwendungen, die mit dem Studium in Zusammenhang stehen. Das Studium muss jedoch eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung darstellen.
Was sind absetzbare Ausbildungskosten?
Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen oder begünstigen. Die Abzugsfähigkeit ist jedoch nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt.
Kaufmännische und bürotechnische Grundausbildungen, wie z.B. EDV-Kurse, Internet-Kurse, Erwerb des europäischen Computerführerscheines, Maschinschreibkurse, Einführungskurse in Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung oder Steuerlehre sind immer abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind Ausbildungen, die hauptsächlich die Privatsphäre betreffen, etwa Kosten für den B-Führerschein, für Sportkurse oder für Persönlichkeitsbildung.
Wir danken unserem Experten Stefan Steibl für diesen Input! Mehr dazu auf www.hoferleitinger.at