Letzte Chance für den Kurzarbeitsbonus!
Der Kurzarbeitsbonus muss im Rahmen der Beihilfenabrechnung für den Kalendermonat März 2021 bis 28. April 2021 geltend gemacht werden.
#102 Der Kurzarbeitsbonus
Lockdown, geschlossene Geschäfte … nichts Neues. Neu hingegen ist der so genannte Kurzarbeitsbonus. Mehr dazu in dieser Podcastfolge!