Wer Brüllt?

„Bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 können Sie im Veranlagungsverfahren die gemäß § 19 Abs 1 zweiter Satz UStG 1994 geschuldete Steuer und allenfalls weitere Vorleistungen an Sie in Rechnung gestellte Steuern als Vorsteuer abziehen.“ – wie bitte?

Ihr kennt bestimmt die Situation, in der man nur „Bahnhof“ versteht. Beim Termin mit dem Steuerberater seines Vertrauens geht es vielen ganz ähnlich. Und man bezahlt eine erhebliche Summe dafür …

Grund genug also, sich mit steuer- und arbeitsrechtlichen Themen auf einer neuen Ebene zu befassen, das taxchinesisch zu übersetzen und verständliche Antworten auf oft so unverständliche Fragen zu geben!

Wir, das sind Nicole, Alexander, Simone und Lili haben es uns beim STEUERAFFEN zur Aufgabe gemacht, steuer- und arbeitsrechtliche Themen in unserem Podcast aufzugreifen, Licht in den Steuerdschungel zu bringen und komplexe Inhalte verständlich zu machen.

Gute Unterhaltung und Dankeschön fürs Zuhören!

Alexander Hofer, Simone Wesiak und Lili Gregor bilden das Steueraffen-Team.

 

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