Bleiben wir noch ein wenig beim Thema Karenz und Selbständigkeit.
Sind die ersten Fragen, wie „Können Selbständige in Karenz gehen?“ oder „Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?“ einmal geklärt (den Beitrag findest du dazu hier), taucht als nächste Frage folgende auf:
Gibt es auch ein Kinderbetreuungsgeld für Selbständige?
Wir haben dazu unsere Expertin Mag. Birgit Posch von der Hofer Leitinger Steuerberatung gefragt.
Birgit: Wie bei Dienstnehmern gibt es ebenso die Möglichkeit ein Kinderbetreuungsgeld zu beantragen. Es sind auch die selbsten Varianten und Zuverdienstgrenzen (Einkommenshöhe ergibt sich aus dem Einkommensteuerbescheid minus dem Gewinn zzgl der Sozialversicherungsbeiträge) zu beachten. Der Antrag ist allerdings bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu stellen.
Muss man dann trotz geringen Einkünfte die vollen Beiträge an die SVA abführen?
Birgit: Während des Kinderbetreuungsgeldbezugs kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung beantragt werden. So kann man sich von der Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen.
Und was mache ich mit dem Gewerbe?
Birgit: Ein Selbständiger mit Gewerbe muss während des Wochengeldbezugs das Gewerbe bei der WKO ruhend melden. Das bewirkt auch eine Ausnahme von der Pflichtversicherung und Beitragspflicht. Das kann man wieder bei der SVA mit einem bestimmten Formular beantragen.
Empfehlung von Mag. Birgit Posch
Was unsere Expertin Birgit allen Selbständigen, die sich gerade mit dem Thema Karenz, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld etc beschäftigen, empfiehlt – das hört ihr in dieser Podcast-Folge! Viel Spaß!