Die Wahl der geeigneten Rechtsform – Einzelunternehmen oder Gesellschaft – ist eine der wohl schwierigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Dadurch können steuerliche oder auch sonstige Vorteile bzw auch Nachteile entstehen.
Für die Wahl der Rechtsform gibt es zum einen ganz klar rational erklärbare Bestimmungsgründe – zum anderen aber auch persönliche Referenzen, welche nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Doch von welchen Kriterien hängt nun die Wahl der Rechtsform ab?
Bei den formellen Kriterien stellen sich die Fragen:
- Wie viele Personen sind beteiligt?
- Wer sind die Eigenkapitalgeber?
- Wie hoch ist das geforderte Mindestkapital?
- Wer soll haften?
Darüber hinaus müsst ihr zudem folgende Überlegungen anstellen:
- Wie soll die Geschäftsführung gestaltet werden?
- Wie soll die Entscheidungsstruktur aussehen? (personalistische oder kapitalistische)
- Welche Mitsprache- und Kontrollrechte sollen die Eigentümer haben?
- Welche Überwachungsinstrumente soll es geben?
- Soll eine Mitarbeiterbeteiligung – und in welcher Form – möglich sein?
- Wie schaut es mit der Arbeitnehmermitbestimmung, in Form eines Betriebsrates oder auch im Rahmen des Aufsichtsrates aus?
- Welche Prüfungs- und Publizitätspflichten leiten sich aus der jeweiligen Rechtsform ab?
- In welcher Form ist eine zusätzliche Kapitalbeschaffung möglich?
- Welche Entnahmemöglichkeiten soll es geben und wie ist die Gewinn- und Verlustbeteiligung gestaltbar?
- Welche Steuerbelastung bringt die jeweilige Rechtsform mit sich?
- Wie schaut es bei einer Übertragung der Anteile im Rahmen eines Verkaufs – da ist an die Steuerbelastung, diverse steuerliche Begünstigungen und Abschreibmöglichkeiten des Kaufpreises zu denken – aus?
- Aber auch wie kann die Unternehmensnachfolge in der Familie geregelt werden?
- uvm
Ein paar Antworten darauf liefert euch unsere Expertin Dr. Nadja Hubmann (Hofer Leitinger Steuerberatung) in den aktuellen Podcast-Folgen.