Bei der Neugründung einer GmbH (= Gesellschaft mit beschränkter Haftung) könnte man das so genannte Gründungsprivileg in Anspruch nehmen. Wie bei einer „normalen“ GmbH-Gründung beträgt das Stammkapital 35.000 Euro. Es wird aber im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, dass die gründungsprivilegierten Stammeinlagen auf 10.000 Euro beschränkt werden, wovon zumindest die Hälfte in bar einbezahlt werden muss.
Dieses Gründungsprivileg kann man maximal für 10 Jahre ab Eintragung der GmbH in das Firmenbuch in Anspruch nehmen. Dh nach dem Ablauf von 10 Jahren ist das Stammkapital auf das gesetzlich erforderliche Mindestmaß von 35.000 Euro aufzustocken.
Welche Vorteile bringt mir das Gründungsprivileg?
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Die Gesellschafter müssen nicht so viel Kapital aufbringen. Die Stammeinlagen sind mit 10.000 Euro beschränkt – es reichen 5.000 Euro für die Gründung, da ja nur die Hälfte einbezahlt werden muss.
Im Fall eines Insolvenzverfahrens müssen auch nur 10.000 Euro einbezahlt worden sein. Dh wenn nur 5.000 Euro bei der Gründung einbezahlt werden, müssten noch einmal 5.000 Euro aufgebracht werden – das sind 25.000 Euro weniger als bei der normalen Gründung.
Aber Vorsicht!
In der Praxis sieht unsere Expertin Dr. Nadja Hubmann (Hofer Leitinger Steuerberatung) auch große Probleme mit dem geringen Stammkapital. Oft wird dieses nämlich bereits durch die Anlaufkosten aufgezerrt und es kommt zu einem negativen Eigenkapital. Im Zusammenhang mit dem Verlust der Hälfte des Stammkapitals und einem negativen Eigenkapital haben die Geschäftsführer besondere Vorgehensweisen zu beachten, um nicht in eine persönliche Haftung zu kommen.
Was dabei zu berücksichtigen ist – das hört ihr in der aktuellen Podcast-Folge!