FAQ zur Arbeitnehmerveranlagung

In der nächsten Podcast-Folge behandeln wir das Thema Arbeitnehmerveranlagung. Aber was ist das eigentlich?

Lohnsteuerausgleich oder Arbeitnehmerveranlagung? Was versteht man darunter?

Wenn man vom Lohnsteuerausgleich spricht meint man eigentlich die Arbeitnehmerveranlagung. Kurz gesagt holt man sich hier die Lohnsteuer zurück die man zu viel bezahlt hat.

Wie wird diese Steuer eigentlich berechnet?

Grundsätzlich wird die Lohnsteuer von jeweiligem Arbeitgeber berechnet und auch an das Finanzamt abgeführt. Bei der Berechnung geht man davon aus, dass man in jedem Monat gleich viel verdient. Wenn sich der Bezug zum Beispiel unter jährig geändert hat oder man denJob gewechselt hat, dann stimmt diese Berechnung nicht mehr. Es kann auch sein, dass du zum Beispiel Kosten für die berufliche Fortbildung selbst bezahlt wurden. Dies kann man in seiner Arbeitnehmerveranlagung natürlich geltend machen und genau das reduziert dann die Steuerbemessungsgrundlage.

Wer kann eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen?

Eine Arbeitnehmerveranlagung können nur nichtselbstständig Erwerbstätige durchführen. Selbstständige müssen eine Einkommensteuererklärung durchführen.

Wann kann man eine Arbeitnehmerveranlagung machen?

Die Arbeitnehmerveranlagung ist möglich, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.

Kann man eine Arbeitnehmerveranlagung auch rückwirkend machen?

Ja, man hat für seine Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich 5 Jahre Zeit. Heuer, also im Jahr 2020, kann man somit noch seine Veranlagung bis inklusive 2015 nachholen.

Mehr zum Thema Arbeitnehmerveranlagung hört ihr ab morgen in der neuen Podcast-Folge! Stay tuned!

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