Aktuell widmen wir unsere Podcast Serie dem Thema „Arbeitnehmerveranlagung„. Wir haben uns gefragt, was man alles absetzen kann? Zusammengefasst kann man Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen in seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Jetzt wollen wir aber wissen…
Was versteht man unter Werbungskosten?
Also laut unserem Experten Stefan Steibl (Hofer Leitinger Steuerberatung) sind Werbungskosten beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die in Beziehung mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen. Manche Werbungskosten, wie zB. Pflichtversicherungsbeiträge, Kammerumlagen und Wohnbauförderungsbeiträge, werden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Alle anderen Werbungskosten kann man selbst in seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Sehen wir uns die Werbungskosten nun einmal im Detail an
Was so unter Werbungskosten fällt:
- Arbeitskleidung
- Arbeitsmittel und Werkzeuge
- Arbeitszimmer
- Aus- und Fortbildung, Umschulung
- Betriebsratsumlage
- Aufwendungen für Computer und Zubehör
- Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
- Aufwendungen für Fachliteratur
- Fahrrad – beruflich veranlasste Fahrten mit einem privaten Fahrrad
- uvm.
Wenn ihr wissen wollt, welche Werbungskosten ihr in welcher Höhe in eurer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen könnt, dann hört euch bitte die nächste Podcast-Folge an! Coming soon!