Abgabenfreie Zuwendungen: Gutscheine für Mahlzeiten – so viel Cash gibt es

In unserer letzten Podcastfolge widmen wir uns ja dem Thema „abgabenfreie Zuwendungen“, also so genannten Mitarbeiter-Goodies. Und im Fokus stehen dabei Gutscheine für Mahlzeiten (Essensbons).

In diesem „good-to-know“ Beitrag wollen wir die wesentlichen Punkte nochmals für euch zusammenfassen:

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind zur Gänze abgabenfrei. Auch die Abgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten (Essensbons, Essensmarken), die den Arbeitnehmer zur Einnahme von Mahlzeiten im Betrieb oder außerhalb des Betriebes in Gaststätten berechtigen, fällt unter diese Befreiungsbestimmung. Für die korrekte Abgabenbeurteilung sind  dabei zwei Beträge zu beachten; und zwar der „kleine“ Essensbon von € 2,00 (Wert bis 30. 6. 2020 € 1,10) und der „große“ Essensbon von € 8,00 (Wert bis 30. 6 .2020 € 4,40). Der große Essensbon ist aber nur dann abgabenfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Arbeitnehmer kann die Gutscheine auch kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag (auch an Wochenenden) einlösen.

Mehr zum Thema Essensbons hört ihr in der aktuellen Podcastfolge! Jetzt anhören!

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