Ab in die Verlängerung … Kurzarbeit Phase 3

In unserer aktuellen Podcastfolge sprechen wir mit unserer Expertin Mag. Gudrun Sicher von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at) über die Phase 3 der Kurzarbeit.

Hier nochmals die Eckpunkte für euch zusammengefasst:

  • Die derzeit geltende Corona-Kurzarbeit (= Phase 2) wird bis 30. September 2020 für alle Betriebe fortgeführt.
  • Danach wird die Corona-Kurzarbeit für weitere 6 Monate von 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 verlängert (= Phase 3).
  • Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ab 1. April 2021 wird aufgrund der besonderen Betroffenheit in bestimmten Branchen notwendig sein und soll zeitgerecht eingeleitet werden.

Die Beschäftigten erhalten weiterhin 80/85/90 Prozent des Nettolohns vor der Kurzarbeit. Lohnerhöhungen wie zB KV-Erhöhungen und Biennalsprünge werden bei der Vergütung der Kurzarbeit berücksichtigt (= dynamische Betrachtung).

Neu ist, dass die „Nicht-Arbeitszeit“ für Weiterbildung genützt werden soll. Dh es besteht für die Beschäftigten eine verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft in der vom AMS vergüteten Ausfallszeit.

Reduktion der Arbeitzeit: Die Arbeitszeit kann bis auf 30 % reduziert werden und kann maximal 80 % betragen. Der Durchrechnungszeitraum beträgt sechs Monate.  In Sonderfällen kann die Arbeitszeit von 30% aber unterschritten werden. Und die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit beträgt wie bereits in den ersten Phasen weiterhin einen Monat. Auch bei den Lehrlingen gibt es keine Änderungen bzgl Kurzarbeit.

Mehr dazu hört ihr in der aktuellen Podcastfolge! Jetzt anhören!

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