In der aktuellen Podcastfolge stehen die steuerlichen Vorteile eines Elektroautos im Mittelpunkt. Unser Experte Thomas Pock von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH stellt euch diese anhand eines anschaulichen Beispiels dar.
Und genau dieses Beispiel aus der Podcastfolge wollen wir nachstehend nochmals für euch aufzeigen:
Im September 2020 kauft sich der (vorsteuerabzugsberechtigte) Unternehmer Max Mustermann ein E-Auto um € 40.000,00 inklusive Umsatzsteuer. Bei diesem Preis sind bereits die üblichen Händlerrabatte samt E-Mobilitätsbonus berücksichtigt.
Was fällt nun an Steuern und Prämien an?
Anschaffungskosten* brutto | 40.000,00 |
– Vorsteuer | 6.667,00 |
= Anschaffungskosten netto | 33.333,00 |
– Umweltförderung | 3.000,00 |
= Bemessungsgrundlage Abschreibung | 30.333,00 |
– Investitionsprämie (14% von 33.333,00) | 4.667,00 |
= Anschaffungskosten Unternehmer | 25.666,00 |
2024 plant unser Unternehmer Max Mustermann das Elektroauto wieder zu verkaufen. Er rechnet mit einem Verkaufserlös von rund 40 % der Netto-Anschaffungskosten, somit einem Erlös von € 13.333,00 exklusive Umsatzsteuer. Der Wertverlust während der Nutzung beträgt daher € 12.333,00.
Was sind nun die steuerlichen Auswirkungen?
Aufgrund der 2020 eingeführten degressiven Abschreibung können Unternehmer bis zu 30 % des (fortgeschriebenen) Buchwertes absetzten. Anschließend werden die ersten zwei Jahre, sowie das Jahr 2024, in dem der PKW verkauft wird – hier kurz abgebildet:
Jahr 2020: | |||
Abschreibung (Halbjahres-Abschreibung) | 4.550,00 | € | (30.333 * 30 % / 2) |
Buchwertung 31.12.2020 | 25.783,00 | € | (30.333 – 4.550) |
Jahr 2021: | |||
Abschreibung | 7.735,00 | € | (25.783 * 30%) |
Buchwertung 31.12.2021 | 18.048,00 | € | (25.783 – 7.735) |
Jahr 2024: | |||
Abschreibung | 2.653,00 | € | (BW 31.12.2023: 8.844 * 30%) |
Buchwertung 31.12.2024 | 6.191,00 | € | (8.844 – 2.653) |
Die Abschreibung reduziert jährlich den steuerlichen Gewinn, der Veräußerungsgewinn erhöht ihn.
Der Veräußerungsgewinn im Jahr 2024 beträgt € 7.142,00 (Verkaufserlös von € 13.333,00 abzüglich Buchwert im Zeitpunkt der Veräußerung in Höhe von € 6.191,00).
Hier nun die steuerlichen Auswirkungen auf einen Blick:
BMGL | Einzelunternehmer | GmbH | ||||
Annahme: 50 % ESt | 25 % KÖSt | |||||
Jahr 2020: | ||||||
Abschreibung | -4.550,00 | 2.275,00 | 1.137,50 | |||
Investitionsprämie | 4.667,00 | steuerfrei | steuerfrei | |||
Jahr 2021: | ||||||
Abschreibung | -7.735,00 | 3.867,50 | 1.933,75 | |||
Jahr 2022: | ||||||
Abschreibung | -5.414,00 | 2.707,00 | 1.353,50 | |||
Jahr 2023: | ||||||
Abschreibung | -3 790,00 | 1.895,00 | 947,50 | |||
Jahr 2024: | ||||||
Abschreibung | -2.653,00 | 1.326,50 | 663,25 | |||
Gewinn aus dem Verkauf | 7.142,00 | -3.571,00 | -1.785,50 | |||
= Steuerersparnis | 8.500,00 | 4.250,00 | ||||
– Wertverlust | -12.333,00 | -12.333,00 | ||||
= Gesamtkosten (nach Steuern) | -3.833,00 | -8.083,00 | ||||
Und was lernen wir daraus?
Das E-Auto kostet uns „nur“ mehr € 3.833 . Der erhöhte Kapitalbedarf bei der Anschaffung relativiert sich rasch über eine vierjährige Laufzeit. Außerdem bringt ein Elektroauto weitere Vorteile wie eine Sachbezugsfreiheit für die private Nutzung durch Mitarbeiter oder (Gesellschafter-)Geschäftsführer sowie einen Vorsteuerabzug bei den laufenden Kosten (sofern der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) mit sich.