Zu Weihnachten werden alle beschenkt: Familie, Freunde, Mitarbeiter sowie Kunden und Geschäftspartner. Derzeit dreht sich auch in unserem Podcast alles um das Thema „steuerfrei schenken“. So haben wir beispielsweise in einer Folge gefragt, worauf man bei Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter zu achten ist. Gleichzeitig kam die Frage auf, ob man nicht auch Kunden und Geschäftspartner zu Weihnachten eine Freude machen könne ohne steuerliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Worauf ihr bei Kunden-Weihnachtsgeschenke achten solltet
Im Bereich der Einkommensteuer sind Weihnachtsgeschenke für Kunden oder Geschäftspartner grundsätzlich leider nicht als Betriebsausgabe absetzbar, sondern fallen unter den so genannten „nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwand“.
Geschenke, die aber eine gewissen Werbewirksamkeit aufweisen, sind abzugsfähig! Darunter fallen beispielsweise Kugelschreiber, Kalender, Feuerzeuge oder Wein etc., wenn sie mit der Firmenaufschrift oder dem Firmenlogo versehen sind und es sich dabei nicht um exklusive Produkte handelt.
Im Bereich der Umsatzsteuer sieht es so aus: Generell unterliegen (Weihnachts-)Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner der Umsatzsteuerpflicht , sofern für deren Anschaffung oder Herstellung Vorsteuern geltend gemacht worden sind. Ausgenommen von dieser Besteuerung sind lediglich Geschenke von geringem Wert und die Abgabe von Warenmustern. Darunter könnt ihr euch Geschenke vorstellen, deren Herstellungs- oder Anschaffungskosten pro Kalenderjahr und je Empfänger einen Betrag von € 40 ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen. Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit geringwertigen Werbeträgern wie Kugelschreibern, Feuerzeugen und Kalendern müsst ihr bei der € 40-Grenze nicht zu berücksichtigen!
Mehr dazu berichtet euch aber unser Experte Steuerberater Mag. Helmut Leitinger von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH in dieser Podcast-Folge!