Ein Nebenjob bringt auch arbeitsrechtliche Auswirkungen mich sich. So ergeben sich auch bestimmte Rechte und Pflichten, die man gegenüber seinem Hauptarbeitgeber hat:
- Eine eventuelle Meldeverpflichtung
- Einhaltung des Konkurrenzverbots
- Einhaltung der Höchstarbeitszeiten
Im neuen Dienstverhältnis …
… ist dieses als eigenständiges Dienstverhältnis zu sehen, womit ich Anspruch auf Urlaub, EFZ im Krankheitsfall etc habe. Natürlich habe ich auch diesem Dienstgeber gegenüber eine Treuepflicht. Je nach geltendem Kollektivvertrag habe ich hier auch ein eigenes Mindestentgelt einzuhalten sowie gegebenenfalls andere Kündigungstermine oder Arbeitszeitregelungen zu beachten.
Was ist die Höchstarbeitszeit?
Hauptjob plus Nebenjob? Wie lange darf ich überhaupt arbeiten?
Übt man einen Nebenjob aus, muss man die Höchstarbeitsgrenzen unbedingt beachten! Denn auch Arbeitszeitverstöße, die sich erst aus der „Aufsummierung“ von Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern ergeben, sind nach dem Gesetzeswortlaut mit Verwaltungsstrafen bedroht. Verpflichte ich mich nun bereits in meinem Hauptjob zur Arbeitsleistung im Ausmaß von 40 Stunden die Woche, bin ich als Arbeitnehmer dazu angehalten, die geltenden Höchstarbeitszeiten von 12-Stunden täglich und im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich zu achten.
In der Praxis werden derartige Verstöße von den Behörden eher selten sanktioniert, weil jenem Arbeitgeber, bei dem eine Gesamtüberschreitung eintritt, nachgewiesen werden müsste, dass ihm die vorgelagerten Arbeitszeiten des Arbeitnehmers beim anderen Unternehmen bekannt waren. Trotz der praktisch selten erfolgenden Sanktionen ist es aber im Sinne der Gesetzestreue und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer sinnvoll, sich um die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen zu bemühen bzw. diesbezüglich bereits im Dienstvertrag Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt umso mehr, wenn bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters das Faktum einer anderen Beschäftigung bekannt ist.
Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeithöchstgrenzen ebenso wie die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten (täglich 11h mit Ausnahmen zB Gastgewerbe und wöchentlich 36h Ruhezeiten) ungeachtet der Mehrfachbeschäftigung eingehalten werden.
…so könnte ein solcher Passus lauten.
Mehr Infos dazu hört ihr in der aktuellen Podcastfolge!