Stelleninserate: Was keinesfalls fehlen sollte …

Welche Informationen dürfen somit in einem Stelleninserat auf keinen Fall fehlen?

Informationen über …

Wer sind Sie?

Was machen Sie? Welche Werte sind Ihnen wichtig? Erzählen Sie den Jobsuchenden von sich und gewähren Sie ihnen erste Einblicke in Ihre Unternehmensstruktur. Denn schließlich wollen sich Bewerber und Bewerberinnen mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber identifizieren können.

Wen Suchen Sie? Was erwarten Sie sich von dem Bewerber, der Bewerberin?

Verzichten Sie auf schwammige Jobtitel. Damit sorgen Sie nur für unnötige Verwirrung. Interessierte Kandidaten wollen auf den ersten Blick wissen, auf welche Stelle sie sich konkret bewerben. Auf den Jobtitel folgt der Geschlechterzusatz in Klammern. Auch das dritte Geschlecht, abgekürzt durch ein „d“ oder „x“ soll im Sinne der Gleichberechtigung nicht fehlen.

Mit einer aussagekräftigen Stellenbeschreibung konkretisieren Sie den Job. Hierzu gehört neben der Angabe des Dienstortes auch eine Information über das Antrittsdatum sowie das Ausmaß der Wochenstunden.

Was erwarten Sie von Ihrem neuen Teammitglied? Zählen Sie nicht nur Eigenschaften auf, sondern beschreiben Sie diese kurz und erklären, warum das wichtig ist. Dadurch können sich Jobsuchende besser vorstellen, ob sie in Ihr Profil passen.

Geben Sie an, welche Verantwortungsbereiche diese Position hat. Hat man in dieser Position eine Führungs- und Personalverantwortung? Gibt es eine Befristung? Welche fachlichen Qualifikationen setzen Sie voraus?

Was können Sie dem Bewerber, der Bewerberin bieten?

Dieser Punkt ist vielen jungen Menschen besonders wichtig. Denn sie möchten wissen, was Unternehmen Ihnen im Gegenzug für Ihre Arbeitsleistung bieten. Mitarbeiterbenefits sind in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Diese machen für Bewerber und Bewerberinnen oft den Unterschied zwischen Unternehmen A und Unternehmen B. Dabei ist es aber auch von Bedeutung, dass die hier angeführten Punkte auch tatsächlich zutreffen.

Gehen Sie auf das Gehalt ein und führen Sie unbedingt Sonderzahlungen oder Provisionen an. Zu beachten ist dabei unbedingt, dass mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz die Verpflichtung eingeführt wurde, in Stellenausschreibungen das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche Mindestgehalt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

Und zuletzt, wie kann man mit Ihnen in Kontakt treten?

Für eine persönliche Note sollten Sie unbedingt eine Ansprechperson inklusive Kontaktdaten anführen – das schafft zusätzliches Vertrauen und erleichtert die erste Kontaktaufnahme.

Das perfekte Stelleninserat …

… mehr Infos dazu hört ihr in dieser Podcastfolge!

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