Eine EU-Richtlinie verlangt, dass Änderungen bei der Elternkarenz, der Elternteilzeit, der Pflegefreistellung und in einigen anderen Bereichen vorzunehmen sind. Diese Änderungen wollen wir uns in einer zweiteiligen Serie genauer ansehen.
Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt …
… ist ein Überblick über wissenswerte Änderungen im Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz, bei der aufgeschobenen Karenz und bei der Elternteilzeit.
Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Arbeitsrechtsexpertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH.
Beispiel:
Sachverhalt:
Geburt: 3.12.2023, Mutterschutz nach der Geburt: bis 28.01.2024 (56 KT) Karenz der Mutter: 29.01.2024 bis 3.10.2025 (614 KT) Karenz des Vaters: 4.10.2025 bis 3.12.2025 (61 KT) Gewünschte ETZ (Mutter und/oder Vater): ab 4.12.2025 bis ???
Lösung:
ETZ-Anspruch: 7 Jahre=2.557 KT (365 KT x 7Jahre + 2 Schaltjahrtage = 2.557 KT), wobei Mutterschutzzeit nach der Geburt und Karenzen beider Elternteile abgezogen werden: 2.557 KT- 56 KT- 614 KT- 61 KT = 1.826 KT