Bislang waren reine E-Firmenautos beim Sachbezug privilegiert. Ab 2027 ändert sich das: Künftig fällt auch für Elektrofahrzeuge ein Sachbezug an. Damit stellt sich für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage, ob das E-Firmenauto weiterhin eine attraktive Dienstwagenlösung bleibt.
In der neuen Podcastfolge legen wir den Fokus auf die neuen Regelungen und informieren, welche Sachbezugswerte künftig gelten, warum auch bestehende Fahrzeuge betroffen sind und weshalb E-Autos weiterhin deutlich besser dastehen als Verbrenner.
Was du in dieser Folge erfährst…
… sind praxisnahe Einblicke rund um den Sachbezug für E-Firmenautos. Im Gespräch mit unserem Experten Haris Cavic erfährst du, was unter einem Sachbezug zu verstehen ist, welche Werte ab 2027 und 2028 gelten und warum auch bereits vorhandene Fahrzeuge von der Änderung betroffen sind. Außerdem sprechen wir darüber, warum das E-Auto beim Sachbezug gegenüber Verbrennern und Hybridfahrzeugen weiterhin im Vorteil bleibt.
Zusätzlich nehmen wir das Thema Gehaltsumwandlung unter die Lupe und besprechen, warum sich die Frage nach dem Vorteil gegenüber einem privat geleasten oder gekauften Fahrzeug nur im Einzelfall beantworten lässt. Auch die umsatzsteuerlichen Auswirkungen für Unternehmen kommen zur Sprache. Zum Abschluss gibt es konkrete Tipps, warum bestehende Vereinbarungen überprüft werden sollten und worauf es bei der Umsetzung in der Personalabrechnung ankommt.
Zu Gast im Steueraffen-Studio ist unser Experte Haris Dzafic von der Hofer Leitinger Rödl Steuerberatung GmbH.


