Ab dem 01.07.2020 soll zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche und des Publikationsbereichs ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden. Damit sollen die Gastronomie und Hotellerie, kulturelle Veranstaltungen und Leistungen sowie Printmedien und E-Books im Zeitraum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % besteuert werden. Diese Preisreduktion muss jedoch nicht an den Kunden weitergegeben werden.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… ist ein guter Überblick über die Reduktion der Umsatzsteuer idHv 5 %. Ua werden Fragen wie „Welche Leistungen sind davon betroffen?“, „Was passiert, wenn die falsche Umsatzsteuer am Rechnungsbeleg ausgewiesen ist?“, „Wie ist nun in punkto Registrierkasse vorzugehen?“ uvm beantwortet.
Zu Gast im Studio ist Stefan Steibl von der Hofer Leitinger Steuerberatung. Aktuelle Informationen zu COVID-19 Maßnahmen findet ihr auch im Corona-Newsroom unter www.hoferleitinger.at/corona