#147 Steuererklärung: Wiedergutmachung möglich?
Du hast deine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht und hast ein paar Werbungskosten übersehen? Oder plagt dich ein schlechtes Gewissen, weil du vielleicht doch ein paar Kosten mehr angesetzt hast, die nicht legitim waren? Keine Angst! Deinen Fehler kannst du natürlich wieder gutmachen!