#56 Corona-Sonderbetreuungszeit
Jetzt gibt es eine neue Art von Sonderurlaub – nämlich die „Corona-Sonderbetreuungszeit“ von bis zu drei Wochen für Eltern. Unternehmen können dabei entscheiden, ob Mitarbeiter freigestellt werden. Die Betriebe erhalten im Falle einer Freistellung bis zu ein Drittel der Lohnkosten ersetzt.